Aussteller & Terminvereinbarung

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• Wählen Sie in der Ausstellerliste Ihr Wunsch-Unternehmen aus und klicken Sie auf den Link.
• Wählen Sie den gewünschten Messetag und eine Uhrzeit aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
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Vortragsprogramm

Das Vortragsprogramm wird 4 Wochen vor Start der Messe
an dieser Stelle bekannt gegeben.

Gewinnspiel

Die Gewinne werden 4 Wochen vor Start der Messe an dieser Stelle bekannt gegeben.

Tickets

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Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren haben freien Eintritt!

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

I. Allgemeines
Die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG – Unterwanger Straße 3 - 87439 Kempten veranstaltet im Rahmen der Touristikmesse Koblenz 2025 ein Gewinnspiel. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, deren Durchführung und Abwicklung, richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Der Teilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen mit Unterschrift auf der Teilnahme-Karte an.

II. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie Minderjährige mit der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters.
(2) Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Teilnahme nicht gestattet. Sollte ein Minderjähriger unter 14 Jahren dennoch teilnehmen und ggf. gewinnen, weisen wir darauf hin, dass wir an diese keine Gewinne ausschütten dürfen.

III. Nichtteilnahmeberechtigte Personen
1. Sämtliche Mitarbeiter der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG sowie deren Verwandte und Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ferner gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices, Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste.
2. Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.

IV. Teilnahme am Gewinnspiel
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenfrei. Der Erwerb von sonstigen Produkten oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels.
2. Teilnahmeschluss ist der 04.02.2024 um 14:30 Uhr.
3. Eine Teilnahme ist ausschließlich auf der Touristikmesse Koblenz möglich. Die Teilnahme ist möglich, indem der Teilnehmer die Teilnahme-Karte ausfüllt und diese bis zum Teilnahmeschluss in die Lostrommel in der Rhein-Mosel-Halle einwirft.
4. Alle Teilnehmer nehmen an der Verlosung der folgenden Gewinne teil: Siehe Preis-Auflistung auf der Homepage der Touristikmesse Koblenz 2024.

V. Gewinnbenachrichtigung
1. Eine Verlosung des unter Ziff. IV. 5. genannten Gewinns findet am Sonntag, den 04. Februar 2024 um 15.00 Uhr im Eingangsbereich der Rhein-Mosel-Halle statt. Der Gewinner wird durch Ziehung aus der Lostrommel ermittelt.
2. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt vorbehaltlich einer berechtigten Teilnahme nach den Ziffern II bis IV. Der Gewinner wird innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss per E-Mail oder telefonisch über seinen Gewinn benachrichtigt. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
3. Sollte sich der Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach seiner Benachrichtigung nicht melden und den Gewinn annehmen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Rückmeldung kann postalisch an Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG - Unterwanger Straße 3 - 87439 Kempten, per Fax unter 0831/206995-99 oder per E-Mail an service@mattfeldt-saenger.de erfolgen. Für den Zeitpunkt der Rückmeldung ist deren Eingang bei der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG maßgeblich. Wir sind in dem Fall, dass der Gewinner sich nicht meldet, dazu berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ermitteln. 4. Ort und Zeitpunkt der Gewinnübergabe erfolgen in Absprache mit dem Gewinner.
5. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Umtausch sowie Mängelgewährleistungsrechte bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen.
6. Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweiligen Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

VI. Veröffentlichung/Datenschutzbestimmungen
§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. (7)( EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Mattfeldt & Sänger Marketing & Messe AG, Unterwanger Straße 3, 87439 Kempten, E-Mail: service@mattfeldt-saenger.de. Datenschutzbeauftragter ist Dieter Grohmann, Beethovenstraße 23, 87435 Kempten, info@akwiso.de.
§ 2 Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Werbemail
(1) Zur Teilnahme am Gewinnspiel und zur Mitteilung des Gewinns erheben wir folgende Daten:
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
• Vor- und Nachname
• Adresse
• Alter
Dies sind Pflichtangaben. Diese dienen zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Prüfung der Richtigkeit der Daten.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit Teilnahme an dem Gewinnspiel einverstanden, dass sein vollständiger Name sowie Wohnortangabe im Internet auf der Webseite der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG auf den Social-Media-Präsenzen der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG und im Newsletter der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG zum Zwecke der Berichterstattung über den Gewinn veröffentlicht werden. Das berechtigte Interesse der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG liegt darin, dass das Gewinnspiel nur medial auszuwerten und die Partner, die die Preise zur Verfügung stellen, zu erwähnen. Dies dient auch dazu, um auch zukünftig Partner für Gewinne weiterer Gewinnspiele akquirieren zu können. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
(3) Die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG ist berechtigt, die Daten an Dritte, welche mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt sind, insbesondere Zustelldienste und die Partner, welche die Preise für das Gewinnspiel stellen, zu den jeweiligen Zwecken (Zustellung, Inanspruchnahme des Gewinns) weiterzuleiten.
(4) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die Daten werden demnach gelöscht, sobald der Gewinner den Gewinn entgegengenommen, die Daten an die Partner des Gewinnspiels weitergeleitet und die Gewinner veröffentlicht worden sind.
3 Ihre Rechte
(1) Sie haben das Recht, von Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG jederzeit über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
(2) Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
(3) Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen.
(4) Soweit die Datenerhebung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie ferner das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall entfernen bzw. anonymisieren wir Ihre Daten, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.
(5) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail oder via Telefax/Post an Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, – Unterwanger Straße 3 - 87439 Kempten oder an den Datenschutzbeauftragten gem. § 1.
(6) Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DS-GVO. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren. Die für uns zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach.

VII. Sonstiges zur Aktion
1. Weder die Aktion, die damit übermittelten, zur Verfügung oder hergestellten Inhalte noch die Gewinnspieldokumente und deren Inhalte, ganz oder in Teilen, dürfen in irgendeiner Art und Weise gewerblich oder im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Es darf – weder gegen Entgelt noch im Rahmen von gesponserten Diensten – weder die Nutzung der Aktion noch die damit transportierten oder hergestellten Inhalte noch der Zugang zu den Websites oder zu den Inhalten Dritten angeboten werden. Die Inhalte des Gewinnspiels dürfen weder selbst vertrieben oder zum Vertrieb oder jeder anderen gewerblichen Nutzung vorrätig gehalten werden.
2. Die Nutzung des Gewinnspiels der Touristikmesse Koblenz, sowie der damit transportierten oder hergestellten Inhalte macht weder zu einem Mitarbeiter noch Lieferanten der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG.

VIII. Haftungsausschluss
1. Die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG haftet nicht für einen verloren gegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangenen Gewinn, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängel ausgeschlossen.
2. Schadensersatzansprüche gegen die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Schadenersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln seitens der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG resultieren.
4. Soweit die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt
5. Der Haftungsausschluss gilt auch für die mit der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG und/oder der mit der Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG verbundenen Unternehmen.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

X. Jederzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG kann zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen das Gewinnspiel abbrechen oder beenden. Von diesem Recht kann die Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.

XI. Abschlussbestimmungen
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich aus dem Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergeben, welche vorrangig gelten.
3. Hat der Teilnehmer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten Kempten.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
4. Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.


Kempten, den 12.12.2023
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